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Verbindliche Auskünfte
Steuerpflichtige können sich beim Finanzamt nach der steuerlichen Behandlung bestimmter Sachverhalte erkundigen. Um für die entsprechende Auskunft eine Bindungswirkung zu erreichen, muss eine so genannte „verbindliche Auskunft“ eingeholt werden, die in einem förmlichen Verfahren erteilt wird. Solche Auskünfte entsteht dem Finanzamt ein Prüfungsaufwand, der nunmehr mit Gebühren belegt ist. Die Gebühren richten sich dabei nach dem Gegenstandswert, der in der steuerlichen Auswirkung des zu beurteilenden Sachverhaltes begründet ist.
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