Mietrecht - Betriebskosten, Abrechnungsunterlagen |
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Anpassung der Vorauszahlungen
Häufig werden Betriebskostenabrechnungen zum Jahresende erstellt und enden in der heutigen Zeit mit einer Nachzahlung des Mieters. Nutzen Sie als Vermieter jetzt die Gelegenheit, die Betriebskostenvorauszahlungen anzupassen. Das Amtsgericht Bad-Neuenahr-Ahrweiler hat mit Urteil vom 08.03.2006 bestätigt, dass Sie nicht bis zum Abschluss der kommenden Abrechnungsperiode warten müssen, wenn Sie sich bei der Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung auf die letzte Rechnung berufen und geltend machen können, dass eine Reduzierung der Betriebskosten nicht zu erwarten ist (Az.: 3 C 908/05).
Mieter haben übrigens auch einen gesetzlichen Anspruch nach § 560 BGB auf Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen, wenn die Abrechnung zu einem Guthaben geführt hat.
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