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2. Die Selbstständigkeit
Das Arbeitsverhältnis muss zudem abgegrenzt werden zur selbstständigen Tätigkeit. Ein wesentliches Abgrenzungskriterium dabei ist, ob der zur Dienstleistung verpflichtete im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Sobald eine Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Art der Tätigkeit gegeben ist, spricht dies für ein Arbeitsverhältnis, dass heißt für eine abhängige Tätigkeit.
weiter geht es hier:
3. Angestellte und Arbeiter
4. Leitende Angestellte
5. Gesetzliche Vergütung, § 612 BGB
6. Betriebsübergang, § 613 BGB
7. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
a) Kündigungsfrist
b) Schriftform
8. Sonstige Schutzpflichten
II. Vertragliche Vereinbarungen
1. Vertragsverhandlungen
2. Befristetes Arbeitsverhältnis
3. Probezeit
4. Kündigungsfristen
5. Arbeitsort
6. Arbeitszeit
7. Tätigkeitsbereich
8. Ausschlussfristen
9. Beginn des Arbeitsverhältnisses
10. Sondervergütung, Tantieme, Gratifikation
11. Lohnfortzahlung
12. Nebentätigkeit
13. Pfändungsklauseln, Abtretungsverbote
14. Urlaubsanspruch
15. Wettbewerbsverbot
16. Steuerliche Regelungen
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