Hausmeisterkosten - BGH Urteil v. 20.02.2008, Az.: VIII ZR 27/07 |
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Mit Urteil vom 20. Februar 2008 hat der BGH die Position der Mieter hinsichtlich der Abrechnung der Hausmeisterkosten in der Betriebskostenabrechnung gestärkt (Urteil v. 20.02.2008, Az. VIII ZR 27/07).
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
In einer Betriebskostenabrechnung waren Hausmeisterkosten enthalten; dazu zählte die Vergütung des Hausmeisters nebst Sozialbeiträgen und aller geldwerten Leistungen, die der Vermieter dem Hausmeister für seine Tätigkeit zahlte.
Der Vermieter nahm von den Gesamtkosten für den Hausmeister einen pauschalen Abzug von 10% vor, weil der Hausmeister auch gelegentlich nicht umlagefähige Verwaltungstätigkeiten übernahm. Nach Ansicht des obersten deutschen Zivilgerichts muss der Vermieter klarstellen, welche Tätigkeiten der Hausmeister tatsächlich leistet. Nur die "echten" Hausmeistertätigkeiten, wie Gartenpflege und Hausreinigung oder etwa Prüf- und Wartungsarbeiten können nämlich auf die Mieter umgelegt werden.
Die verfahrenstechnische Besonderheit des Urteils liegt übrigens darin, dass der Mieter lediglich Bestreiten muss, dass der Hausmeister ausschließlich umlagefähige Tätigkeiten erledigt. Ein genauer Vortrag zu den tatsächlichen Hausmeistertätigkeiten ist nach dem Urteil nicht erforderlich, da es nach Ansicht des BGH dem Vermieter obliegt, darzustellen, welche Tätigkeiten der Hausmeister erledigt und wie hoch der Anteil der nicht umlagefähigen Tätigkeiten in der Gesamtabrechnung bzw. Gesamttätigkeit des Hausmeisters ist.
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BGH, Urteil v. 09.04.2008, VIII ZR 87/07
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Mit Urteil vom 09.04.2008 (Az. VIII ZR 87/07) hat der Bundesgerichtshof nochmals klargestellt, dass Mieter eine in der Abrechnung ausgewiesene Betriebskostennachzahlung nur leisten müssen, wenn innerhalb der Abrechnungsfrist eine formell ordnungsgemäße Abrechnung erteilt wurde. Vermieter sollten Ihre Abrechnung daher auf die Verständlichekeit überprüfen lassen, weil sie durch eine unverständliche Betriebskostenabrechnung Geld verlieren können.
Mieter brauchen in solchen Fällen mit Ablauf der Abrechnungsfrist keine Nachzahlung mehr zu leisten.
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Vernissage: ein oder ausblick 18.04.2007, 19.00 Uhr |
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Steueraffäre Zumwinkel - Steuerfahndung in Deutschland |
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Am Valentinstag 2008 war mit der Hausdurchsuchung bei Deutsche Post Chef Klaus Zumwinkel der Auftakt zu einer der wahrscheinlich größten Ermittlungs- und Durchsuchungsaktionen der deutschen Steuerfahndung. Zwischenzeitlich sind nach Informationen der Presse fast 100 Objekte durchsucht worden. Während die Einen zur Selbstanzeige aufrufen triumphieren die anderen über ein gutes Geschäft, welches dem Bundesfinanzministerium und der Steuerfahndung für 4,2 Millionen Euro Kaufpreis die Daten deutscher Kunden der größten liechtensteinischen Bank, der LGT Bank, zugeführt hat; der Fiskus rechnet mit Steuernachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe und etlichen Strafverfahren.
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Grüter Momberger & Partner berät bei Verkauf des Otto-Lilienthal-Center in Anklam |
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Grüter Momberger & Partner hat die Admicon Ltd. beim Verkauf des Otto-Lilienthal-Center in Anklam beraten. Die Einkaufs- und Büroimmobilie verfügt über eine Gesamtfläche von 11.461 qm, die in 48 Shops und Büros sowie ein Parkhaus mit 105 Stellplätzen aufgeteilt ist; das 1996 erstellte Objekt befindet sich im Herzen der Geburtsstadt Otto Lilienthals.
Der Verkauf an die Comer Immobilienmanagement GmbH & Co.KG wurde im Juli 2007 vollzogen. Der Käufer gehört zur Comer Homes Group, einer der größten britischen Objektgesellschaften.
Grüter Momberger & Partner
Haben Sie Fragen zu Ankaufsuntersuchungen bei Gewerbeimmobilien, oder zum gewerblichen Mietrecht, so wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Stephan A. Grüter.
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